Kürzlich legte die Finanzmarktaufsicht FINMA in der teilrevidierten Geldwäschereiverordnung eine verschärfte Identifikationspflicht im Krypto-Handel fest. Spätestens jetzt müssen sich Krypto-Broker und Fintechs Gedanken machen, wie sie ihre Kunden GwG-konform identifizieren können, ohne unnötige Komplexität zu schaffen.

Mario Voge, Head of Growth Management bei Swisscom Trust Services, erläutert im Folgenden, wie Kunden auf rein digitalem Wege einfach identifiziert werden können.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA fordert in der teilrevidierten Fassung der Geldwäschereiverordnung für ‚Devisengeschäfte in virtuellen Währungen’, dass die Identität von Kunden ab einem bestimmten Betrag geprüft werden muss, sofern die Kryptowährung in Bargeld oder andere anonyme Zahlungsmittel getauscht wird. Dieser Schwellenwert liegt bei 1.000 Franken monatlich. Bei Beträgen oberhalb dieser Grenze müssen Finanzintermediäre Transaktionen melden. Dies wiederum setzt allerdings eine eindeutige Identifikation der Kunden voraus.

Eine zusätzliche Hürde für Finanzintermediäre wie Fintechs und Krypto-Broker? Setzt man die Identifikation richtig um, muss sie kein Hindernis sein. Im Finanzumfeld können sich Unternehmen den Umstand zunutze machen, dass Kunden für ein persönliches Bankkonto bereits einmal identifiziert wurden. In Kooperation mit einem anerkannten Trust Service Provider lässt sich aufbauend auf den Bankdaten eine Identifikationslösung umsetzen.

Mittels einer elektronischen Signatur auf einer Kopie eines Ausweisdokumentes lässt sich die Identität des Nutzers fälschungssicher und GwG-konform ermitteln. Ein Finanzdienstleister kann beispielsweise die Identität seiner Kunden auf rein digitalem Wege von deren Bank beziehen. Um eine derartige Signatur auszulösen, ist in der Schweiz lediglich der Login in der Banking-App notwendig – dieses Verfahren führt die PostFinance in Zusammenarbeit mit Swisscom Trust Services aktuell ein.

In der EU existieren entsprechende Verfahren bereits länger, dort ist allerdings (z.B. in Deutschland) noch eine Referenzüberweisung notwendig, um die Identität zu bestätigen. So oder so ist das Verfahren für den Nutzer aber sehr komfortabel, da er lediglich seine gewohnte Online-Banking-Umgebung verwendet und keine weiteren Prozesse wie beispielsweise eine Videoidentifikation durchlaufen muss. Zudem sind Nutzer nicht an Öffnungszeiten, etwa von Callcentern oder Filialen, gebunden.

Auf Anbieterseite hat dieser einfache Prozess den Vorteil, dass Kunden einen Service direkt nutzen können und keine Wartezeiten haben. Diese Convenience sorgt in der Regel für geringere Absprungraten im Onboarding-Prozess und fördert so die Conversion. Rein digitale Verfahren sind zudem praktisch unendlich skalierbar und deutlich günstiger als das manuelle Pendant. Richtig umgesetzt bedeutet also auch die Identifikation von Kunden für Finanzintermediäre keine Einschränkung für ihre digitalen Geschäftsmodelle.

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