Die Kommission hat heute eine an den Rat des Europäische Parlaments gerichtete Mitteilung angenommen, in der Vorschläge für die Nutzung von Kommunikationswerkzeugen im Justizbereich vorgestellt werden.

„Die europäischen Bürger und Unternehmen wollen wirksamere Justizsysteme in ganz Europa, die bessere Ergebnisse liefern und effizienter arbeiten. e-Justiz kann dazu wirksame Werkzeuge für einen leichteren und weniger kostspieligen Zugang zur Justiz bieten“, erklärte Vizepräsident Jacques Barrot.

„Außerdem wird der Ruf von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsberatern nach einer effizienteren Justiz- Zusammenarbeit in der EU immer lauter. Letztere ist die Voraussetzung für eine geeignete Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Die e-Justiz kann hier ebenfalls einen Beitrag leisten.“

Schon seit Jahren laufen bestimmte Maßnahmen auf dem Gebiet der e-Justiz, die entweder auf nationaler Ebene oder im Rahmen der Regierungszusammenarbeit ins Leben gerufen wurden. Die Kommission nimmt in ihrer Mitteilung eine Bestandsaufnahme aller laufenden Projekte vor und unterbreitet Vorschläge für künftige Maßnahmen, die auf EU-Ebene koordiniert werden sollen, um divergierende technische Lösungen zu vermeiden.

Im Großen und Ganzen verfolgt die e-Justiz, welche sowohl die Zivil- als auch die Strafjustiz einschließt, folgende Ziele:

  • Schaffung eines europäischen Internetportals, durch das der Zugang zur Justiz für die Bürger und die Unternehmen Europas vereinfacht werden soll. Angeboten werden sollen insbesondere sachdienliche aktuelle Informationen über die Rechte von Angeklagten und Opfern in Strafverfahren sowie über die Rechtsmittel, die bei grenzübergreifenden Rechtsstreitigkeiten in anderen Mitgliedstaaten vor Gericht zur Verfügung stehen.

    Damit von diesen Rechten in der Praxis Gebrauch gemacht werden kann, werden auf dem Portal auch Hinweise zur Ermittlung des zuständigen Gerichts in dem betreffenden Land angeboten. Außerdem könnte über das Portal auch auf bestimmte, in den geltenden EU-Vorschriften vorgesehene Onlineverfahren (wie dem Verfahren zur Einziehung einer geringfügigen Forderung) zugegriffen werden können.

  • Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften. Ein Hauptanliegen der Kommission wird die Vernetzung der nationalen Strafregister sein. Dieses bereits laufende Vorhaben macht es Richtern und Strafverfolgungsbehörden in der gesamten EU möglich, etwaigen Vorstrafen der Angeklagten Rechnung zu tragen.

    Die Kommission zieht darüber hinaus weitere Maßnahmen in Erwägung, die den Informationsaustausch zwischen Rechtsberatern (über ein zu diesem Zweck zu schaffendes sicheres Netz), eine stärkere Nutzung von Videokonferenzen (auf die bisher bei grenzüberschreitenden Verfahren kaum zurückgegriffen wird) und innovativer Übersetzungswerkzeuge (wie die maschinelle Übersetzung) sowie dynamische Formulare und eine europäische Datenbank von Gerichtsübersetzern und –dolmetschern einschließen.

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