Am vergangenen Donnerstag stellten BSI-Präsident Arne Schönbohm und Innenminister Horst Seehofer den aktuellen Bericht der Bundesbehörde vor. Die absoluten Zahlen der Bedrohungen und Angriffe haben sich in allen Bereichen über die Jahre weiter nach oben entwickelt.

Dies ist nicht besonders verwunderlich, da einerseits die Digitalisierung von Behörden und Unternehmen voranschreitet und andererseits auch die Detektierung von IT-Sicherheitsvorfällen durch höhere Awareness in den Unternehmen und Meldepflichten zunehmen dürfte.

Leider finden sich im Bericht keinerlei Forschungsergebnisse über die Dunkelziffer von erfolgreichen Angriffen. Zudem gibt es eine durchgehende Vermengung der Zahlen zwischen detektierten abgewehrten und erfolgreichen (festgestellten) Angriffen, die eine Interpretation der Daten schwierig macht.

Dennoch lässt sich dem Bericht entnehmen, dass Ransomware – obwohl weitestgehend aus der medialen Berichterstattung verschwunden – immer noch eine große Bedrohung darstellt und auch weiterhin erheblichen Schaden verursacht.

Vor allem die zunehmende Aufsplitterung der Schadsoftware-Familien macht nach Einschätzung des BSI eine zuverlässige Erkennung der Ransomware immer schwieriger. Deshalb sind flankierende Maßnahmen, die eine Wiederherstellung von verschlüsselten Dateien ermöglichen, zwingend erforderlich.

Das BSI betont im Fazit des Lageberichts, dass die „Cyber-Sicherheit in der Digitalisierung“ vor dem gegebenen Bedrohungshintergrund stärker berücksichtigt werden muss. Insbesondere fordert die Behörde den Einsatz von Systemen in der Verwaltung, in der Wirtschaft und bei Privatanwendern, die nach dem Grundsatz von „security by design“ und „security by default“ entwickelt wurden.

Bei Systemen, die unter Berücksichtigung von „security by design“ entworfen wurden, wurden bereits in der Frühphase ihrer Entwicklung Sicherheitsfunktionen tief konzeptionell verankert. Häufig zeigt sich, dass beispielsweise das Nachrüsten einer wirksamen client-seitigen Verschlüsselung zum effektiven Schutz von Informationen nicht einfach gelingt und mitunter eine Verschlechterung der Benutzbarkeit mit sich bringt – das prominenteste Beispiel dafür dürfte E-Mail-Verschlüsselung sein.

Hinzukommt, dass „security by default“ sicherstellt, dass auch unerfahrene Anwender mit einer System-Konfiguration agieren, die ihnen und ihren Daten einen effektiven Schutz bei der Nutzung von IT-Systemen gewährleistet. Diese beiden Aspekte wirken damit entscheidend hohen wirtschaftlichen, aber auch ideellen Schäden entgegen.

Bedauerlich ist, dass das BSI keinerlei Bezug auf den Handel mit Sicherheitslücken nimmt, der weiterhin durch verschiedene deutsche Behörden durchgeführt wird und sich somit nicht klar gegen diese Praxis positioniert.

Das Agieren auf dem bestehenden – und somit staatlich geförderten – Markt für Schwachstellen bedroht die Sicherheit deutscher Unternehmen und Behörden massiv, da die dort angebotenen und erworbenen Sicherheitslücken in der Regel in einer Vielzahl aktuell genutzter Systeme bestehen und nicht an die betroffenen Hersteller zur Beseitigung gemeldet werden. Eine Sicherheit, dass diese Sicherheitslücken nicht an weitere Akteure verkauft oder von diesen selbst entdeckt werden, gibt es dabei nicht.

Dennoch verdeutlicht der aktuelle BSI-Bericht vor allem eines: Die wachsende Bedrohungslage im Bereich der IT-Sicherheit in Deutschland sollte von Betrieben und IT-Herstellern zum Anlass genommen werden, ihre Lösungen im Hinblick auf Datensicherheit und Datenschutz zu prüfen und Vorkehrungen zu treffen.

Eine entscheidende Rolle spielen dabei eine datenschutzfreundliche Technikgestaltung sowie eine datenschutzfreundliche Voreinstellung, die eine Software bereits bei ihrer Entwicklung berücksichtigen sollte.

Weitere Beiträge....