Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU steht vor der Tür. In weniger als einem Jahr müssen Unternehmen ihre IT-Sicherheit auf Vordermann gebracht haben, um empfindliche Strafen zu vermeiden. Längst nicht alle Unternehmen sind auf die Vorgaben adäquat vorbereitet.

Nach einer Erhebung von CyberArk kennt nahezu die Hälfte seiner europäischen Kunden die konkreten Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht. Viele Unternehmen tun sich schon schwer mit der exakten Definition des elementaren Begriffs "personenbezogene Daten".

"Ab Mai 2018 gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten die neue Datenschutz-Grundverordnung. Es ist also höchste Zeit, sich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen und – soweit noch nicht geschehen – entsprechende Sicherheitsprojekte zu starten", erklärt Michael Kleist, Regional Director DACH bei CyberArk in Düsseldorf.

"Nur die wenigsten Unternehmen sind unserer Erfahrung nach bereits heute optimal aufgestellt, um alle Anforderungen abzudecken. Bei den drohenden hohen Strafen kann ein Ignorieren der Vorgaben schnell zu existenzgefährdenden Konsequenzen führen."

Die Datenschutz-Grundverordnung bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die auf den Schutz personen- bezogener Daten abzielen. Darunter versteht die Verordnung "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (...) beziehen".

Gefordert wird explizit, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die eine Umsetzung der Datenschutzgrundsätze sicherstellen; genannt werden etwa Datenminimierung, Pseudonymisierung oder auch Begrenzung von Zugriffsberechtigungen.

Konkret heißt es dazu in Artikel 25: "Solche Maßnahmen müssen insbesondere sicherstellen, dass personenbezogene Daten durch Voreinstellungen nicht (...) einer unbestimmten Zahl von natürlichen Personen zugänglich gemacht werden."

Bei Sicherheitsvorfällen, die auf eine Nichtbeachtung der Vorgaben zurückzuführen sind, drohen Strafen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes. Sanktionen können unter Umständen verhängt werden bei einer Kompromittierung personenbezogener Daten, der Nichtbenennung eines Datenschutzbeauftragten oder einer nicht autorisierten Datenverarbeitung.

Eine generelle Analyse der aktuellen Bedrohungslandschaft und eine IT-Bestandsaufnahme zeigen Unternehmen in der Regel schnell auf, in welchen Bereichen sofortige Maßnahmen zu ergreifen sind. Zwei Aspekte sind dabei von entscheidender Bedeutung.

Erstens erlauben immer mehr Unternehmen externen Dienstleistern oder im aufkommenden Internet der Dinge auch externen Maschinen einen Remote-Zugriff auf das interne Netzwerk. Dieser Punkt ist vor allem deshalb relevant, weil nach Schätzungen 40 bis 60% der Cyber-Sicherheitsvorfälle auf Schwachstellen zurückzuführen sind, für die Dritte verantwortlich sind.

Zweitens muss vor allem immer die Sicherung der privilegierten Accounts im Blickfeld bleiben, über die ein Zugriff auf alle unternehmenskritischen Systeme, Applikationen und Daten erfolgen kann. Bei nahezu 100 Prozent aller aktuellen Attacken spielt schließlich die missbräuchliche Nutzung von privilegierten Accounts die entscheidende Rolle.

Weitere Beiträge....