Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die die Störerhaftung ein für alle Mal beendet, ist ein richtungsweisendes Signal für offenes WLAN. Nachdem der Bundestag schon im letzten Jahr die Störerhaftung abgeschafft hat, ist das Urteil nun die finale Bestätigung.

Dieses Urteil sollte nun auch die letzten Kritiker verstummen lassen, die bist jetzt versucht hatten, sich gegen die Öffnung von WLAN-Verbindungen zu stellen. Zudem ist dieser Gerichtsbeschluss hoffentlich der entscheidende Dosenöffner, der es ermöglicht, dass öffentliches WLAN künftig zumindest in Städten und Ballungsräumen flächendeckend verfügbar sein wird.

Gut ist: Die Betreiber von offenen WLAN-Verbindungen erhalten durch die aktuelle Gesetzgebung einen Vertrauensvorschuss, der es ihnen ermöglicht, ihre Verbindungen auszubauen. Aus unserer Sicht sollte öffentliches WLAN ohnehin ein grundlegender Service sein, von dem jeder profitieren kann. Er ist entscheidend, um Städte und Regionen für Bürger und Unternehmen attraktiver zu machen.

Darüber hinaus merken wir bei Ruckus, dass die Nachfrage für öffentliche Hotspots enorm groß ist, weil der Breitbandausbau in Deutschland in vielen Landstrichen bisher nur marginal fortgeschritten ist. Gerade im ländlichen Raum ist die LTE-Anbindung oft noch nicht vorhanden – öffentliche WLAN-Verbindungen sind deshalb gerade hier von großer Bedeutung.

So können sich auch kleinere Städte und Landkreise, die bis jetzt aufgrund der Störerhaftung von öffentlichen WLAN-Netzen abgesehen haben, zukunftsfähig aufstellen. Und das ist notwendig, denn bis sich 5G durchsetzen wird, ziehen sicherlich noch ein paar Jahre ins Land – und wenn es dann soweit ist, profitieren wohl erst einmal wieder große Metropolregionen.

Das Ende der Störerhaftung ist somit eine absolut positive Entwicklung für die fortschreitende Digitalisierung in ganz Deutschland. Mit diesem Urteil ist eine weitere Hürde aus dem Weg geräumt worden, die den Digitalisierungsprozess bis jetzt entscheidend gehemmt hatte.

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