Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten steht vor einem wegweisenden Urteil, mit dem er tief in den europäischen Datenschutz eingreifen würde. Im Februar 2018 entscheidet er darüber, ob eine US-Behörde den direkten Zugriff auf Daten verlangen kann, die außerhalb der USA gespeichert sind.
„Ein direkter Zugriff von US-Behörden auf Personendaten aus Europa ist unvereinbar mit europäischem Datenschutzrecht“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Deutschland und die EU müssen gerade auch im Hinblick auf den Umgang mit Daten ihre Souveränität erhalten und stärken.“
Zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden gebe es bestehende Rechtshilfeabkommen, die nicht dadurch umgangen werden dürften, dass US-Behörden unmittelbaren Zugriff auf Daten in Europa verlangen.
Für Unternehmen mit Standort in den USA und ihre Kunden wäre eine Änderung der bestehenden Praxis mit großer Rechtsunsicherheit verbunden und damit unzumutbar. Dies gelte gleichermaßen für Unternehmen, die ihre weltweite Zentrale in den USA betreiben wie für Unternehmen, die in den USA lediglich eine Niederlassung unterhalten.
Rohleder: „Den Unternehmen droht ein unauflösbares Dilemma: Folgen sie einer Anordnung der US-Behörden auf Herausgabe von in Europa gespeicherten Daten, brechen sie europäisches Recht. Widersetzen sie sich einer solchen Anordnung, brechen sie US-Recht.“
Im so genannten „New York Search Warrant Case“ entscheidet der Oberste Gerichtshof darüber, ob Microsoft personenbezogene Daten an Behörden der US-Regierung übergeben muss, die in Rechen-Zentren innerhalb der EU gespeichert sind.
Bitkom und weitere europäische Digitalverbände haben das Gericht jetzt in einem Amicus-Schriftsatz vor den möglichen Folgen des Urteils gewarnt, sollte der Oberste Gerichtshof dem entsprechenden Antrag der US-Regierung entsprechen.
Das Verfahren hat für international tätige Unternehmen enorme Bedeutung, so sich ihre Organisation sowohl auf den amerikanischen wie auch auf den europäischen Rechtsraum erstreckt. Diese Unternehmen sind darauf angewiesen, dass die Staaten, in denen sie tätig sind, die jeweilige Rechtslage in den anderen Staaten respektieren.
Für behördliche Maßnahmen über Landesgrenzen hinweg vereinbaren Regierungen üblicherweise gegenseitige Rechtshilfeabkommen, in denen geregelt ist, wie ausländische Behördenmaßnahmen durchgeführt werden.