Das BSI hat Trend Micro in seine Liste qualifizierter APT-Response-Dienstleister im Sinne §3 BSI-Gesetz aufgenommen. Mit dieser Liste unterstützt die Behörde die Betreiber kritischer Infrastrukturen und andere Unternehmen bei Identifikation geeigneter Partner zur Eindämmung und Abwehr zielgerichteter Cyberangriffe.
Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen (KRITIS) und andere Organisationen stellen eine wachsende Gefahr dar. Angesichts des Risikos benötigen die Betreiber zunehmend Unterstützung, nicht nur bei der Prävention, sondern auch bei der Abwehr von Cyberattacken. Besonders zielgerichtete Angriffe durch hochqualifizierte Akteure (Advanced Persistent Threats, APTs) stellen dabei hohe Anforderungen an die eingesetzten Dienstleister.
Um KRITIS-Betreiber bei der Auswahl geeigneter Partner zu unterstützen, veröffentlicht das BSI eine Liste qualifizierter Dienstleister für APT-Response. Mit der neuesten Aktualisierung wurde Trend Micro in diese Liste aufgenommen. Der Aufnahme ging ein umfassendes, mehrstufiges Prüfungsverfahren voraus, in dem der IT-Sicherheitsanbieter seine Eignung unter Beweis stellen musste.
Das Unternehmen baute in den letzten Jahren sein Angebot im Bereich Incident Response (Eindämmung und Abwehr von Cyberangriffen) umfassend aus.
„Die Listung durch das BSI stellt eine großartige Anerkennung unserer Arbeit und Expertise dar. Immer mehr Kunden im KRITIS-Bereich und darüber hinaus vertrauen nicht nur auf unsere Sicherheitslösungen, sondern auch auf die Fähigkeiten unserer Experten“, erklärt Dirk Arendt, Head of Public, Government and Healthcare bei Trend Micro Deutschland.
„Im Ernstfall steht unser Incident-Reponse-Team von einem Cyberangriff betroffenen Unternehmen und Institutionen rund um die Uhr zur Verfügung – unabhängig davon, ob sie bereits unsere Kunden sind oder unsere Unterstützung erstmalig in Anspruch nehmen.“