Zettel und Stift haben ausgedient. Für eine digitale, schnelle und einfache Polizeiarbeit sind Bund und Länder an neuen Lösungen interessiert, die eine Harmonisierung und Standardisierung der eingesetzten IT-Produkte vorantreiben – und trotz des föderalistischen Aspekts und der Eigenständigkeit der Bundesländer eine gemeinsame Basis schaffen.
Projekte wie der Innovation Hub 110 unter Federführung der hessischen Polizei oder das Bundesprogramm P20 für die digitale Transformation im polizeilichen Bereich vermitteln die Vision: Eine Abkehr von der heterogenen IT-Landschaft hin zu einer einheitlichen, sicheren Architektur, die den Datenschutz stärkt, den Austausch von Daten vereinfacht und die Verfügbarkeit von polizeilichen Informationen verbessert.
Materna Virtual Solution nennt die vier entscheidenden Aspekte, auf die es bei der Umsetzung ankommt:
1. Einheitlicher App-Store und sichere Anwendungen
Die lückenlose Einhaltung von Sicherheitsstandards und Datenschutz bilden die Grundlage für den Einsatz digitaler Lösungen und Diensthandys. Um Silolösungen und Software-Wildwuchs einen Riegel vorzuschieben, muss ein polizeilicher Business-App-Store den Ausgangspunkt für die länderspezifischen Lösungen darstellen.
Aus diesem kann die jeweilige Landespolizei vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) empfohlene Anwendungen beziehen, die beispielsweise über die Geheimhaltungsstufe VS-NfD (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch) verfügen.
2. Geschützte Infrastruktur
IT-Architekturen im Polizeiumfeld unterliegen von Natur aus gesonderten Sicherheitsanforderungen. Für den Bereich der ultramobilen Kommunikation bilden daher eine konsequente Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sichere Server sowie eine eindeutige Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer die alternativlose Grundlage.
Neben einer umfassenden Protokollierung der Zugriffe und Aktivitäten sollten dafür auch biometrische Verfahren zum Einsatz kommen, die Beamte zweifelsfrei identifizieren und ein ungewolltes Eindringen von nicht authentifizierten Personen verhindern.
3. Ganzheitliches ultramobiles Arbeiten
Soll die Polizei langfristig und effizient auf digitale Lösungen zugreifen, muss die Software alle grundlegenden Prozesse abbilden – von der Datenübertragung via E-Mail, Text oder Telefon über Kalender und Internetbrowser bis zur Kamera.
Das ultramobile Arbeiten mit Smartphones oder Tablets kann das händische Übertragen von Informationen, beispielsweise bei der Falldokumentation, nur dann nachhaltig ersetzen, wenn Polizistinnen und Polizisten auf alle Funktionen zugreifen können, die sie für ihre tägliche Arbeit im Außendienst benötigen.
4. Sensibilisierung der Anwenderinnen und Anwender
Die Digitalisierung und die zunehmenden ultramobilen Lösungen führen zu einer neuen Art des Arbeitens, für die neue Regeln und Risiken gelten. Weil Software nur dann sicher sein kann, wenn sie korrekt verwendet wird, müssen Beamtinnen und Beamte frühzeitig Schulungen erhalten und für die neuen Arbeitsweisen sensibilisiert werden.
„Der historisch begründete Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland bringt ohne Frage viele Vorteile mit sich – bei der Vereinheitlichung von Kommunikationslösungen für Sicherheitsorgane stellt er allerdings eine erhebliche Herausforderung dar“, erklärt Dr. Markus Hellenthal, Senior Vice President Public Sector & Strategic Development bei Materna.
„Es muss daher unser zentrales Anliegen sein, eine sichere und leistungsfähige Plattform als Grundlage zu schaffen, auf die alle Länder sowie auch der Bund zugreifen können. Damit würde Deutschland nicht nur einen erheblich verbesserten Informationsaustausch seiner Behörden vorantreiben, sondern auch die Weichen für die dringend notwendige durchgängige Digitalisierung der Polizeiarbeit im Sinne des ursprünglichen Auftrags der Innenministerkonferenz an das P20-Programm stellen.“