Alle Jahre wieder: Seit etwa zehn Jahren findet Black Friday auch in Deutschland statt und bietet Verbrauchern die Möglichkeit, Anschaffungen günstiger zu erwerben. Gerade bei Letzteren nutzen Käufer gerne die Option, den Preis in mehreren Raten zu begleichen. Wer den Kauf im Ladengeschäft tätigt, sollte dafür allerdings genügend Zeit einplanen, denn vielerorts wird der Prozess noch mit Stift und Papier abgewickelt.

Wie der sich für Käufer und Verkäufer schneller und einfacher gestalten lässt, erklärt Mario Voge, Lead Strategic Growth Manager Europe bei Swisscom Trust Services.

Der Chipknappheit und weiteren Engpässen in den Lieferketten zum Trotz wird der Black Friday Käufern auch in diesem Jahr wieder attraktive Angebote bieten. Inzwischen beteiligt sich nicht nur der Online-Handel an der vorweihnachtlichen Rabattaktion, sondern auch viele Geschäfte in den Städten.

Besonders beliebt sind dabei die neuesten Elektrogeräte und -gadgets, genau wie Haushaltsgeräte oder besondere Schmuckstücke. Dabei können Verbraucher, die den reduzierten Preis nicht sofort vollständig zahlen können oder wollen, in vielen Geschäften von der Möglichkeit einer Ratenzahlung Gebrauch machen.

Schriftformerfordernis als Knackpunkt
Was online mit wenigen Klicks erledigt ist, gestaltet sich im Ladengeschäft allerdings oft aufwendiger, denn der Händler benötigt eine eigenhändige Unterschrift auf dem Vertrag über den Ratenkauf. Das heißt, der Verkäufer muss ihn zunächst mit den richtigen Daten füllen, dann ausdrucken und dem Kunden vorlegen und, nachdem dieser den Vertrag geprüft und unterschrieben hat, kopieren und ein Exemplar dem Kunden aushändigen.

Dies nimmt nicht nur viel Zeit in Anspruch, sondern hält Verkäufer auch davon ab, andere Kunden zu beraten. Mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der händischen Unterschrift in vielen Fällen gleichgestellt ist, lässt sich dieser Prozess jedoch für alle Beteiligten schneller, bequemer und einfacher umsetzen.

Der Kunde benötigt seinen Personalausweis oder den Reisepass, um seine Identität nachzuweisen und sein Handy für die Registrierung einer zwei-Faktor Authentisierungsmethode "2FA-Methode" (etwa per SMS oder zugelassene 2FA-App). Sobald er identifiziert und registriert ist, kann er Verträge digital mit einer QES signieren.

Statt in Papierform, kann der Kunde den Vertrag direkt auf einem Tablet lesen und wird dann über einen sogenannten Signaturrequest auf seinem Handy aufgefordert, seine Willensbekundung zur Signaturerstellung zu geben und damit den Ratenzahlungsvertrag zu unterzeichnen. Alles ohne Papier oder Stift, jederzeit und von überall.

Die Vorteile vom Online-Handel im Geschäft ausspielen
Für den Kunden bedeutet das mehr Sicherheit als beim herkömmlichen Vertragsabschluss auf Papier. Nicht nur erfüllt eine QES gemäß BGB § 126 die schriftliche Form, sondern sie lässt sich auch leichter nachverfolgen und hat den Vorteil der Langzeitbeweisfähigkeit.

Zudem erhält er seine Kopie des Vertrags direkt per Mail in sein Postfach und nicht mehr auf Papier – bei letzterem besteht immer das Risiko, das es in irgendeiner Form Schaden nimmt, unleserlich wird oder sogar versehentlich entsorgt wird. Gleichzeitig braucht er mit Handy und Ausweis nur zwei Gegenstände, die die meisten in der Regel heute jederzeit dabeihaben.

Händler können den Vertragsabschluss auf wenige Minuten reduzieren, da ihre Verkäufer nicht mehr ständig vom Verkaufsraum zum Drucken und Kopieren ins Hinterzimmer laufen müssen. Sie sorgen so auch dafür, dass Kunden den Prozess nicht genervt abbrechen. Für kleine Händler mit nur wenigen Kunden am Tag ist eine solche Lösung zwar nicht unbedingt notwendig, für mittelständische Händler und Handelsgruppen ist sie aber auf jeden Fall geeignet.

Zumal der Prozess nicht auf die Vereinbarung von Ratenzahlungen beschränkt ist, sondern sich beliebig auch auf andere Anwendungsfälle ausdehnen lässt, etwa den Abschluss eines Mobilfunkvertrags. Damit können Händler im Geschäft ihren Kunden jetzt dasselbe Level an Convenience anbieten, das bislang nur online möglich war.

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