Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern hat den Einsatz von Microsoft 365 für rechtswidrig erklärt. Ende November erklärte die DSK den Einsatz des Public-Cloud-Dienstes für unvereinbar mit der DSGVO. Ohne dieses Tool sei ein digitales Leben aber nicht möglich, meinen Kritiker. Diese Behauptung ist abenteuerlich.​

Ein Statement von Tobias Gerlinger, CEO und Managing Director von ownCloud in Nürnberg​.

Dass sich Microsoft 365 nicht mit europäischen Datenschutzgesetzen verträgt, ist längst kein Geheimnis mehr. Die gemeinsame Festlegung der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) hat dennoch eine neue Qualität.

Es fehle an der nötigen Transparenz, welche personenbezogenen Daten Microsoft für seine eigenen Zwecke verarbeitet, und auch an einem Beleg für die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung. Dieser Konsens der obersten Datenschützer dürfte die Ahndung von Verstößen wahrscheinlicher machen und damit den Einsatz von Microsoft 365 riskanter.

Die Bewertung der DSK stärkt das europäische Datenschutzrecht und ist deshalb zu begrüßen. Doch es regt sich auch Kritik. Manch andere Datenschützer beklagen öffentlich die Festlegung und warnen, dass mangels Alternativen ein digitales Leben ohne Microsoft 365 momentan gar nicht möglich sei. Diese Behauptung ist abenteuerlich und entbehrt jeglicher Grundlage. 

Selbstverständlich gibt es für sämtliche Anwendungsbereiche des Microsoft-Dienstes vollwertige Alternativen. Unternehmen haben beispielsweise die Möglichkeit, komplette Kollaborationslösungen inklusive Cloud-Speicher, Web Office, Video und Chat aus einer Hand zu beziehen und bei einem DSGVO-konformen Hoster ihrer Wahl betreiben zu lassen oder, noch einfacher und bequemer, als Software-as-a-Service zu nutzen.

Also: Ein digitales Leben ohne Microsoft 365 ist jederzeit möglich – auch ohne Verstöße gegen Datenschutzrecht und ohne Preisgabe der digitalen Souveränität.

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